Liebe Herausgeber: Wenn Sie meine Stimme wollen, geben Sie mir meine Sprache zurück
„La Tour de Babel“, Alix – © Éditions Casterman S.A./Jacques Martin, via BnF EssentielsKein Tag ohne eine Zeitschrift, die ihre KI-Richtlinie in die Welt posaunt. Diesmal ist es Progress in Human Geography: Deren Herausgeber haben eine Grundsatzerklärung veröffentlicht, in der sie warnen, KI als Ersatz für das eigene Lesen, Denken und Schreiben zu benutzen sei „ein Verstoß gegen die wissenschaftliche Ethik, einem Plagiat vergleichbar“. Aufsätze, bei denen ein solcher Verstoß festgestellt wird, „können zurückgezogen werden“; im günstigsten Fall werden sie korrigiert, mit einer in der Zeitschrift abgedruckten Notiz. Die Autorinnen und Autoren, so fügen die Herausgeber hinzu, mögen „sorgfältig erwägen, ob sie ihren Namen mit Widerrufen und Korrekturnotizen in Verbindung gebracht sehen wollen“.
Bei diesem Satz lohnt es sich zu verweilen. Der Widerruf (die Retraction) ist die schärfste Sanktion, die das wissenschaftliche Publizieren kennt – die Strafe, die sonst Fälschung und Betrug vorbehalten bleibt. Hier wird sie an ein Vergehen geknüpft, das derselbe Leitartikel nicht zu definieren vermag. Es gebe, räumen die Herausgeber ein, „echte Grauzonen“ und „keine klaren Linien, die die Zone der ‚Unverantwortlichkeit‘ abgrenzen“. Durchgesetzt werde die Richtlinie durch „Ermessensentscheidungen, die manche Autoren verärgern könnten, welche ihrerseits beteuern werden, KI nicht über Gebühr genutzt zu haben“ – die eigene Erklärung kann also überstimmt werden. Es folgt der Rat, „sicher in der Zone der ‚Verantwortlichkeit‘“ zu bleiben; und zur Sicherheit rät man nur, wo Gefahr droht. Menschen dafür zu bestrafen, dass sie eine Linie überschreiten, die man eingestandenermaßen nicht ziehen kann, ergibt nur dann Sinn, wenn Furcht das Regierungsmittel sein soll. Merken Sie sich das für später.
Der Vorwand der Stimme
Wie sieht verantwortungsvolle Nutzung aus? Den Autorinnen und Autoren wird eingeschärft, „große Sorgfalt darauf zu verwenden … die eigene Stimme zu bewahren“. Missbrauch sei es, mit KI „in einer Sprache zu schreiben, die die Autoren selbst normalerweise nie verwenden würden“. Für Muttersprachler leuchtet das ein: Gib dich nicht als etwas aus, was du nicht bist. Für Ausländer aber, die in einer fremden Sprache schreiben müssen, widerspricht sich die Vorschrift selbst. Die Stimme, die die Richtlinie schützen will, ist genau das, was die Regeln der Zeitschrift uns verwehren.
Nehmen Sie mich als Probe aufs Exempel. Englisch ist meine vierte Sprache – ganz genau die, die ich „normalerweise“ nie verwenden würde. Anglophone Universitäten haben mich darauf gedrillt, es kurz, mit Wegmarken versehen, beinahe mechanisch zu schreiben: den Kernsatz an den Anfang, die Vorbehalte an die vorgesehenen Stellen, die Überleitungen aus der genehmigten Liste. Der Drill hat gewirkt: In meinem Englisch gab es nie eine Stimme, die zu schützen gewesen wäre; sie war das Erste, was weichen musste. Nach der Definition der Herausgeber wäre alles, was ich je auf Englisch geschrieben habe, unzulässiger Gebrauch – mit oder ohne Maschine.
Die Zwickmühle
Die Herausgeber versichern, sie hätten an uns gedacht: Die Richtlinie erkennt an, dass Nichtmuttersprachler davon profitieren, wenn KI ihr Englisch prüft, ja sogar von deren „Übersetzungs-, Schreib- und Lektoratsdiensten“. Zugleich aber solle sich der Anteil der KI am Schreiben „höchstens auf Lektorat und Korrekturhilfe beschränken“ und dürfe nicht in „große Blöcke KI-geschriebenen Textes“ münden. Ein maschinell übersetzter Aufsatz ist vom ersten bis zum letzten Wort KI-geschrieben; er besteht aus nichts als solchen Blöcken. Das Zugeständnis trägt also nur, wenn Übersetzen kein Schreiben ist. Wo verläuft diese Linie? Sie haben es uns schon gesagt: „keine klaren Linien“.
Es kommt schlimmer, denn der Verdacht ist nicht nur unfalsifizierbar, er ist auch einseitig geladen. 2023 prüfte ein Team aus Stanford sieben gängige KI-Detektoren an Aufsätzen, die Menschen geschrieben hatten: Im Schnitt stuften die Detektoren 61 % der TOEFL-Aufsätze von Nichtmuttersprachlern als maschinell erzeugt ein, während sie die Aufsätze von Muttersprachlern nahezu fehlerfrei erkannten; ein Detektor markierte 97,8 % des TOEFL-Korpus (Liang et al., 2023). Der Grund ist lehrreich. Detektoren messen Vorhersagbarkeit, und Englisch als Zweitsprache, auf den Durchschnitt hin geschult, ist per Konstruktion vorhersagbar: das wahrscheinlichste Wort in der wahrscheinlichsten Reihenfolge. Dieselbe Studie fand das Signal auch in echter Forschungsliteratur, nämlich eine geringere sprachliche Variabilität in Konferenzbeiträgen von Erstautoren, die keine Muttersprachler sind. Die Stilmerkmale, die als „KI“ gelesen werden, sind die Merkmale eines kompetenten Zweitsprachen-Englisch – und ein menschliches Ermessensurteil liest dieselben Merkmale wie die Maschine. Die Zwickmühle ist perfekt: Schreibe ich mein eigenes Englisch, sehe ich aus wie eine Maschine; nehme ich die Maschine, verstoße ich gegen ihre Regel.
Die Sprachsteuer
Das Paradox wäre harmlos, kämen nicht die Drohungen hinzu. Doch die Drohungen legen ein tieferes, älteres Problem frei, das die Richtlinie nirgends beim Namen nennt: die Einsprachigkeit. Die Einreichungsrichtlinien verlangen „die größtmögliche internationale Reichweite“ – und auf derselben Seite heißt es: „Die Sprache der Zeitschrift ist Englisch.“
Was diese Regelung kostet, ist keine Hypothese. In einer Befragung von 908 Umweltwissenschaftlern fanden Amano und Kollegen, dass Nichtmuttersprachler des Englischen bis zu 51 % mehr Zeit für das Schreiben eines Aufsatzes brauchen, dass ihre Manuskripte 2,5-mal so oft abgelehnt und 12,5-mal so oft zur Überarbeitung zurückgeschickt werden – allein aus sprachlichen Gründen (Amano et al., 2023). Diese Steuer wird erhoben, bevor irgendeine KI-Richtlinie ins Spiel kommt; das Erklärungsformular samt seinen Drohungen ist die Steuerprüfung, die obendrauf kommt.
Fin d’empire
Die Einsprachigkeit ist das Axiom, über das niemand spricht. Sie ist ein imperiales Erbe, dem mit der Zeit eine praktische Rechtfertigung zuwuchs: Übersetzen war langsam und teuer, und kein Gremium konnte beurteilen, was es nicht lesen konnte. Nichts davon hält den Fortschritten der maschinellen Übersetzung stand. Auf dem heutigen Stand der Technik kann sie als verlässliche Zwischenschicht zwischen Autoren und Herausgebern dienen.
Der ideale Ausweg wäre ein menschlicher: Forschende sollten mehr als eine Sprache lesen. Stattdessen ziehen es die anglophonen Universitäten vor, ihre Institute für moderne Fremdsprachen zu schließen. Wohlgemerkt: Diese Schließungen sind ein angloamerikanisches Phänomen; Forschende anderswo konnten sich den Luxus der Einsprachigkeit nie leisten. Und man beachte den Zeitpunkt. Wer ein Sprachinstitut schließt, geht eine Wette ein – darauf, dass Englisch endgültig gewonnen hat und nie wieder etwas Lesenswertes in einer anderen Sprache geschrieben wird. Diese Wette wird zur denkbar falschen Zeit abgeschlossen, und das gleich doppelt. Erstens, weil die maschinelle Übersetzung es zum ersten Mal erlaubt, ganz ohne Lingua franca auszukommen; zweitens, weil die Ordnung, die Englisch zur Selbstverständlichkeit gemacht hat, im Rückzug begriffen ist: Die Anglosphäre kehrt sich nach innen, die Globalisierung ebbt ab, der Freihandel wird in seinen eigenen Mutterländern angefochten, und eine multipolare Welt nimmt Gestalt an, in der sich die lesenswerten Sprachen vervielfachen werden. Die Universitäten bilden Forschende heran, die nur Englisch lesen – für eine Welt, in der Englisch nicht mehr reichen wird. Die Herausgebergremien werden diesen Verlust als Erste zu spüren bekommen.
Ein Test für die Herausgeber
Wenn ein Gremium klagt, es könne die eigene Stimme seiner Autoren nicht lesen, liegt ein Teil des Problems vielleicht beim Gremium selbst.
Das ist ein schwerer Vorwurf, und er kommt mit einer ernsthaften Probe. Würde Progress in Human Geography eine Einreichung auf Französisch, Italienisch oder Japanisch begutachten lassen, der eine maschinell übersetzte englische Fassung beiliegt? Die Richtlinien der Zeitschrift erkennen die „Übersetzungs“-Dienste, die das möglich machen, ja selbst an. Ein Ja erledigt das Problem. Ein Nein verriete uns, was die Richtlinie in Wahrheit schützt.
So oder so: Die Entscheidung liegt bei den Herausgebern. Zählt die Stimme, wie sie behaupten, dann sollte die Zeitschrift Aufsätze in den Sprachen annehmen, in denen ihre Autoren denken. Zählt sie nicht, dann sollte das Erklärungsformular verschwinden – und die Drohungen mit ihm.
